Elterngeld / Elterngeld Plus


Elterngeld7 Jahre nachdem das Elterngeld auf den Weg gebracht wurde, sah sich unsere neue Familienministerin Schwesig wohl genötigt einen eigenen handfesten Fußabdruck zu hinterlassen und legte 2013 das Elterngeld Plus vor welches nun im Juni 2014 verabschiedet wurde. Die Erweiterung / Ergänzung zum bisherigen Elterngeld sieht vor allem eine schöne Regelung für in Teilzeit arbeitende Eltern vor:
Statt wie bisher 12 (bzw. 14) Monate, kann das Elterngeld nun auch 24 (bzw. 28) Monate zur Hälfte ausgezahlt werden. Der lohnende Vorteil ist hier das der Verdienst der Teilzeit Arbeit nun NICHT mehr auf das Elterngeld angerechnet wird.
Bisher war es so, dass bei einem (auch bisher schon möglichen) Arbeiten in der Elternzeit, das Einkommen komplett auf das Elterngeld angerechnet wurde und so oft nichts mehr davon übrig blieb... Dies also nun ein echter Vorteil für kleine Teilzeitjobs oder auch Selbststänige.
Insgesamt ist das Elterngeld so eine flexiblere Maßnahme für junge Eltern geworden, denn auch Kombintionen aus dem klassischen Elterngeld (folgt weiter unten auf dieser Seite) und dem Elterngeld Plus sind nun möglich. Möchte eine Mutter also die ersten 6 Monate komplett daheim beim Kind bleiben und danach eine geringfügige Arbeit aufnehmen, so ist auch dieses möglich.

Alles in allem hat die "Neue" damit also eine wirklich gute Arbeit geleistet, die es vielen Eltern ermöglicht die erste Zeit mit dem Nachwuchs besser für sich planen und gestalten zu können. Einzig was bisher noch nicht verbessert wurde ist der bürokratische Papierkram... Hier heißt es weiterhin sich durch Papierberge zu beißen!


Elterngeld Seit 2007 gibt es nun das Elterngeld - und es erfreut sich reger Beliebtheit. Als politisches Instrument eingesetzt, um jungen Familien die Entscheidung für ein Kind einfacher zu machen, wird vom Staat in den ersten 12 Monaten nach der Geburt ein Lohnausfall-Ersatz gezahlt. Als besonderen Anreiz wird das Elterngeld um 2 weitere Monate verlängert wenn sich die Partner die Elternzeit teilen.

Wer bekommt überhaupt Elterngeld?

Einen Anspruch auf Elterngeld haben nun wirklich die meisten. Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen können auch Sie das Elterngeld beantragen:
  • Sie betreuen und erziehen Ihre Kinder nach der Geburt selbst.
  • Ihre Kinder wohnen mit Ihnen im gleichen Haushalt (Wohnung/Haus)
  • Sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden in der Woche.
  • Sie wohnen in Deutschland.

Sogar Ehe bzw. Lebenspartner/-innen haben einen Anspruch auf Elterngeld, selbst wenn es nicht das leibliche Kind ist.
Die Art der Anstellung spielt beim Elterngeld keine Rolle – es ist also egal ob Sie Arbeitnehmerin, Beamtin, oder Selbstständig arbeiten – ebenso können Hausfrauen, Hausmänner, Studenten und Auszubildende Elterngeld beziehen.

Ausschluss-Kriterien:
Ein Antrag auf Elterngeld wird abgelehnt wenn folgende Situation zutrifft:

  • Sie arbeiten mehr als 30 Wochenstunden (Mit mehr als 30 Wochenstunden gilt man als voll erwerbstätig und der Anspruch auf Elterngeld erlischt. Dabei ist nicht das finanzielle Einkommen ausschlaggebend sondern alleine die Stundenzahl!)
  • Falls das Jahres-Gehalt einen bestimmten Betrag überschreitet wird kein Elterngeld gewährt. 500.000 Euro Jahreseinkommen bei Ehepaaren und 250.000 bei Alleinerziehenden darf dafür das Jahresgehalt nicht überschreiten…

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Elterngeld berechnenDas hängt ganz vom bisherigen monatlichen Nettoeinkommen ab. Es wird immer das Nettoeinkommen VOR der Geburt berechnet und davon ausgehend wird der Betrag berechnet.
  • Nettoeinkommen von 1240,- € und mehr erhalten 65% des Nettoeinkommens als Elterngeld
  • Nettoeinkommen von 1200,- € erhalten 66 Prozent des Nettoeinkommens als Elterngeld
  • Nettoeinkommen zwischen 1000,- und 1200,- € erreichen 67% des Nettoeinkommens als Elterngeld
  • Geringverdiener unterhalb 1000,- Euro Nettoeinkommen erhalten individuell mehr als 67% des Nettoeinkommens als Elterngeld.

Das Elterngeld beträgt maximal 1800,- Euro.
Der Mindestbetrag beläuft sich auf 300,- Euro (z.B. bei nicht erwerbstätigen Elternteilen)


Rechenbeispiele:

  • Ein Familienmitglied bekommt durch seine Angestellten-Tätigkeit 2400,- Euro netto pro Monat. Damit befindet sich das Einkommen schon annähernd im höchsten anzurechnenden Bereich und wird mit 65% angesetzt. Daraus ergibt sich ein Elterngeld von 1608,- Euro.
  • Ein Familienmitglied verdient 1150,- Euro netto monatlich. Für diese Summe werden 67% veranschlagt – was einem Elterngeld von 770,- Euro entspräche.

Einen einfachen Elterngeld-Rechner finden Sie auch beim Bundesministerium für Familie

Mutterschaftsleistungen und das Elterngeld:

Während der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes bekommen die meisten Mütter das sog. Mutterschaftsgeld. Dieses wird von der Krankenversicherung ausgezahlt. Evtl. gibt es weitere Arbeitgeberzuschüsse oder weitere Dienstbezüge wenn ein Beamten-Verhältnis besteht.
Alle diese Einnahmen werden zu 100% auf das Elterngeld angerechnet.
Da das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld der gleichen Ideologie entspringen wäre hier eine doppelte Zahlung auch nur schwer zu vermitteln. Das bedeutet also: Erst nach dem Wegfall der Mutterschaftsgeldes wird das Elterngeld ausgezahlt.

 

Teilzeitarbeit und das Elterngeld:

Das Elterngeld wird auf eine ausgeübte Teilzeitarbeit während des Bezugszeitraumes angerechnet. Es wird hierbei immer die Differenz des vorgeburtlichen Einkommens und des aktuellen Teilzeit-Einkommens herangezogen.
Wurden also vor der Geburt 2000,- Euro netto verdient, und nach der Geburt immerhin noch 500,- Euro – so werden für die Berechnung des Elterngeldes 1500,- Euro herangezogen.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Wie lange bekomme ich Elterngeld Das Elterngeld wird im Regelfall 12 bzw. 14 Monate gewährt. Ein Elternteil kann zwischen 2 und 12 Monate Elterngeld beziehen. Nimmt das 2. Elternteil ebenfalls eine 2 monatige Auszeit von der Arbeit kann das 12 Monatige Elterngeld somit auf max. 14 Monate erhöht werden.

Es sind natürlich auch flexiblere Elterngeldmonate-Regelungen möglich – so dass sich z.B. die Partner mit je 7 Monaten die Elternzeit aufteilen. Die Elterngeldmonate müssen auch nicht an einem Stück genommen werden. Es ist möglich die Monate zu splitten. Ist es z.B. einem Elternteil nicht möglich 2 Monate an einem Stück bei der Arbeit zu fehlen – so kann man auch zweimal je einen Monat getrennt voneinander beantragen.
…und damit müssten sich ja eigentlich alle Arbeitgeber abfinden können!

Achtung: Das Elterngeld wird für LEBENSMONATE und nicht für kalendarische Monate gezahlt. Der erste Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt!

Sonderregelung für Alleinerziehende: Auch Alleinerziehende können bis zu 14 Monate lang Elterngeld beziehen, solange das Kind nur bei diesem Elternteil in der Wohnung lebt.

Wo beantrage ich das Elterngeld?

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Es wird nur 3 Monate rückwirkend erstattet. Also rechtzeitig erledigen!
Jedes Elternteil kann einen Antrag stellen (um die vollen 14 Monate Elterngeld zu beziehen)
Das Elterngeld wird je nach Region bei unterschiedlichen Einrichtungen beantragt – das Bundesministerium bietet hierfür übersichtliche Informationen.